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Künstliche Intelligenz: Schulungen für nutzende Unternehmen verpflichtend
Seit Anfang Februar 2025 müssen Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen oder entwickeln, ihre Beschäftigten schulen. Das sieht Art. 4 der EU-Verordnung über KI vor. Betroffen sind Unternehmen, die z. B. ChatGPT oder den Co-Pilot von Microsoft in ihren Fachabteilungen einsetzen. Auch, wer eigene KI-basierte Chatbots entwickelt, muss KI-Wissen bei seinen Mitarbeitenden sicherstellen. Was genau getan werden muss, schreibt die EU-KI-Verordnung nicht vor. Es ist nur die Rede von „einem ausreichenden Maß an KI-Kompetenz“. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/7qgn1 und https://go.nwb.de/rzk0l.
Steiner, Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen – Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen, NWB-BB 2/2...