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Mit der Forschungszulage Mandanten unterstützen und Beratungsportfolio ausbauen
Zusätzliche Möglichkeiten durch das Wachstumschancengesetz
Die Forschungszulage bietet allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Größe – eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationskraft finanziell zu stärken. Vor Kurzem wurden zudem die Förderbedingungen durch das Wachstumschancengesetz deutlich verbessert. Als Steuer- oder Unternehmensberater können Sie Ihre Mandanten dabei unterstützen, von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wesentlichen Aspekte, von der Definition förderfähiger Projekte bis hin zur Antragstellung.
Die Forschungszulage fördert gezielt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) in allen steuerpflichtigen Unternehmen.
Förderfähig sind neben der Grundlagenforschung vor allem auch Produktentwicklungen und -weiterentwicklungen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderungen können auch bis zu vier Jahre rückwirkende Projekte beantragt werden.
Die Forschungszulage hat durch das „Wachstumschancengesetz“ im Jahr 2024 nochmal deutlich an Attraktivität gewonnen.
Trotz der attraktiven Ausgestaltung ist die Förderung noch wenig bekannt, viele Unternehmen haben Vorbehalte.
Steuerberater und Unternehmensberater können eine zentrale Rolle bei der Identifikation, Beantragung und Festsetzung der Forschungszulage übernehmen.
I. Viele Vorbehalte
Seit 2020 kann jedes Unternehmen bis zu 1.000.000 € Forschungszulage in Anspruch nehmen: pro Jahr, steuerfrei und – ungewöhnlich für Förderungen – rückwirkend für die letzten vier Wirtschaftsjahre. Durch das Wachstumschancengesetz, das im Jahr 2024 verabschiedet wurde, sind die Bedingungen noch einmal verbessert und der Höchstbetrag deutlich ausgeweitet worden.
Das sind viele Gründe, sich mit diesem Thema näher auseinanderzusetzen. Doch die Hemmschwelle ist immer noch hoch. Nach den persönlichen Erfahrungen des Autors bei der Erstberatung zu diesem Thema haben viele Unternehmer Vorbehalte:
„Davon wusste ich nichts“: Die Informationen zur Forschungszulage muss man suchen, sie werden meist durch Unternehmens- und Steuerberater ins Unternehmen eingebracht.
„Wir forschen nicht“: Viele Unternehmen wissen nicht, dass die Forschungszulage auch für die klassische Produktentwicklung genutzt werden kann.
„Das ist mir zu kompliziert“: Hier schwingt die pauschale Angst vor der Bürokratie mit.
„Hierfür haben wir keine Kapazitäten“: Verständlicher Einwand, doch hier können ggf. spezialisierte Berater unterstützen.
Für all diese Einwände gibt es Lösungen, die im Folgenden vorgestellt werden.
II. Eckdaten der Forschungszulage
1. Was heißt „Forschungszulage“?
Die Forschungszulage ist eine steuerfreie staatliche Zulage zu Forschungs- und Produktentwicklungsaufwendungen für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen und soll die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschlands erhöhen. Es werden sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gefördert. Dies gilt für die experimentelle Forschung ohne direkt kommerzielle Nutzung als auch – und hier ist der für Sie als Berater wichtigste Ansatz – für die industrielle Forschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.S. 78