Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II)
Ein Überblick über den aktuellen Sachstand
Nach dem Ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG I) verfolgt der vom Bundeskabinett am beschlossene Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierunggesetz (ZuFinG II) das Ziel, den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten. Es sollen umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umgesetzt werden, um positive Impulse für die Mobilisierung privater Finanzmittel und das Wachstum der deutschen Wirtschaft zu setzen. Besonders die Finanzierungsmöglichkeiten für junge, dynamische Unternehmen sollen dadurch weiter verbessert werden.
Der Entwurf eines ZuFinG II will als Teil der von der Bundesregierung im Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter verbessern.
In § 6b Abs. 10 EStG des Regierungsentwurfs soll die Möglichkeit zur Gewinnübertragung aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erweitert...