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Kurzfassung zum Beitrag von Sopp, StuB 4/2025 S. 127

Verzögerungen bei der CSRD-Umsetzung

Prof. Dr. Karina Sopp

Die Unsicherheiten über die Anwendung und Weiterentwicklung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die bereits im Jahr 2024 zu beobachten gewesen sind, bestehen im Jahr 2025 fort. Dies gilt nicht nur bezogen auf die Rechtslage in Deutschland, sondern für alle EU-Mitgliedstaaten. Hintergrund sind vor allem Diskussionen zum Bürokratieabbau für Unternehmen. Diese Auseinandersetzungen haben erst einige Zeit nach der Zustimmung zur CSRD auf EU-Ebene an Fahrt aufgenommen und deuten auf politischer Ebene auf eine scheinbar neue Gewichtung betreffend die Förderung der Nachhaltigkeit und des Wachstums der Wirtschaft hin. Zusammenhänge zwischen der Förderung der Wirtschaft und der Nachhaltigkeit scheinen jedenfalls nicht durchgängig im Einklang miteinander gesehen zu werden. Im Beitrag werden die aktuellen Entwicklungen eingeordnet.

Hintergrund

Die CSRD ist am in Kraft getreten. Nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der CSRD in das nationale Recht mit dem wirkte es zunächst wahrscheinlich, dass die CSRD-Vorgaben dennoch für das Berichtsjahr 2024 in Deutschland wirksam werden könnten. So besch...

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