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Kurzfassung zum Beitrag von Romanowski, LGDD 2/2025

Künstlersozialabgabe – Was Unternehmen wissen müssen

Jörg Romanowski

Der 31. März steht wieder vor der Tür – ein wichtiger Termin, wenn es um die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte zur Künstlersozialkasse geht. Wer Ärger – wie z. B Schätzbescheide, Bußgelder und Säumniszuschläge – vermeiden möchte, sollte sich rechtzeitig einen Überblick über die Pflichten der Unternehmen diesbezüglich verschaffen. Dieser Beitrag bietet einen Kurzüberblick über die wichtigsten Aspekte der Künstlersozialabgabe und die daraus resultierenden Pflichten für Unternehmen und soll dabei eine wertvolle Unterstützung sein.

Die hinsichtlich der Künstlersozialabgabe zu intensivierenden Prüfungen erfolgen seit dem im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen durch die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Pflichtbestandteil nach § 28p Abs. 1a SGB IV.

Zunächst ist festzustellen, ob ein Unternehmen der grundsätzlichen Abgabepflicht unterliegt, konkret, ob es zu einem der in § 24 KSVG genannten Unternehmen gehört. Erst dann, wenn auch tatsächlich Entgelte, Honorare, Gagen etc. an selbständige Künstler und Publizisten für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke gezahlt werden, tritt die tat...

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