Ein kritischer betriebswirtschaftlicher Blick
Die neue Wohngemeinnützigkeit
Anfang Februar ging es durch die Tagespresse: Deutschland steckt im„Wohn-Notstand“. Bundesweit fehlen rund 550.000 Wohnungen, vor allem bezahlbare Wohnungen und Sozialwohnungen. Bis 2030 müssen pro Jahr mindestens 210.000 Sozialwohnungen neu geschaffen werden. So das Ergebnis der am auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellten Studie „Das Bauen und Wohnen in Deutschland sozial neu justieren“, die das Pestel-Institut zusammen mit dem Bauforschungsinstitut ARGE (Kiel) des Landes Schleswig-Holstein im Auftrag des Bündnisses „Soziales Wohnen“, zu dem sich der Deutsche Mieterbund, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die Bau-Gewerkschaft und die Bundesverbände der Mauerstein-Industrie und des Baustoff-Fachhandels zusammengeschlossen haben, erstellt hat.
Dass die Zahl der Sozialwohnungen seit Mitte der 90er-Jahre – nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch Art. 21 des Steuerreformgesetzes 1990 – kontinuierlich sinkt, hatte auch die Ampel-Koalition erkannt. In ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 führt sie in den Zeilen 2925 ff. dazu aus: „Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen. Wir werden ein ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum' mit allen wichtigen Akteuren schließen. Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen.“
Einen wichtigen Baustein zur Umsetzung dieses Ziels enthält jetzt das Jahressteuergesetz 2024. Mit der Aufnahme der Förderung wohngemeinnütziger Zwecke in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in der Abgabenordnung – § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO: die neue Wohngemeinnützigkeit – soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum gesichert und geschaffen werden. Sozial orientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen profitieren von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit, solange sie vergünstigten Wohnraum bereitstellen. Nach Ansicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz eine Win-Win-Situation für beide Seiten, denn – so ist in ihrer Pressemitteilung vom zu lesen – entscheiden sich Unternehmen für die neue Wohngemeinnützigkeit, zahlt sich das für sie, aber auch für die Mietenden und die Gesellschaft aus. Aber ist das wirklich so? Oder läuft die Neuregelung aus Sicht der Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen ins Leere? Um diese Frage zu beantworten, stellt Schmidt auf die neue Wohngemeinnützigkeit nicht nur vor, sondern wirft auch einen kritischen Blick auf deren betriebswirtschaftliche Implikationen.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 417
MAAAJ-85001