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Steuerbefreiung nach § 8b KStG
Grundlagen in 27 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen zzgl. Mini-Klausur
Die Steuerbefreiung des § 8b KStG ist eine zentrale Vorschrift im KStG. Sie gehört zu den Standardthemen in der Praxis und spielte zugleich in den vergangenen Jahren im Körperschaftsteuerteil der Ertragsteuerklausuren i. R. der Steuerberaterprüfung vielfach eine wichtige Rolle. Insbesondere, wenn der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine andere Kapitalgesellschaft ist, ein Konzernverbund vorliegt oder eine andere Beteiligungskette, an der Kapitalgesellschaften beteiligt sind, erkennbar ist, sollte an eine Prüfung der Regelungen des § 8b KStG gedacht werden. Die nachfolgende Fallstudie vermittelt daher die entscheidenden Grundlagen. Zum Abschluss bildet die Mini-Klausur Zusammenhänge in einem Gesamtkontext ab.
I. Sinn und Zweck des § 8b KStG
Das Einkommen- und das Körperschaftsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Körperschaften und ihre Anteilseigner einer gleichmäßigen, systemgerechten Besteuerung unterworfen werden und bspw. keiner Mehrbelastung gegenüber Einzelunternehmern oder Personengesellschaften und deren Mitunternehmern unterliegen. Da die Gewinne einer Körperschaft bereits auf ihrer Ebene der Körperschaft- und Gewerbesteuer unt...