Verbraucherschutz | Sammelklage gegen DAZN (vzbv/BMJ)
Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) hat gegen den Sport-Streamingdienst DAZN Sammelklage
eingereicht. Grund sind einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022.
Verbraucher können sich an der am öffentlich gemachten Sammelklage
beteiligen und sich ab sofort in das Klageregister beim
Bundesamt für Justiz
(BMJ) eintragen.
Hintergrund: Der Sport-Streamingdienst DAZN hat seine Preise mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 € auf 14,99 € pro Monat erhöht. Bei Einmalzahlung stieg der Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 € auf 149,99 € pro Jahr. Zum hatte DAZN seine Preise für Bestandskunden erneut deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 € auf 29,99 € und bei Einmalzahlung von 149,99 € auf 274,99 € pro Jahr.
Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv beim OLG Hamm eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht.
Hierzu führen der vzbv sowie das BMJ u.a. weiter aus:
Wer von Preiserhöhungen in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, kann sich ab jetzt in das Klageregister eintragen. Das Klageregister wird beim BMJ geführt, eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.
Der vzbv stellt einen Klage-Check zur Verfügung, mit dem Verbraucher prüfen können, ob sie bei der Klage gegen DAZN mitmachen können. Am Ende werden Tipps für die Anmeldung beim Klageregister gegeben. Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei.
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur DAZN-Sammelklage anmelden.
Die Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu.
Quellen: vzbv, Pressemitteilung v. ; Bundesamt für Justiz (BfJ), Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-84890