Entgeltabrechnung | Informationen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (DRV Bund)
Die Deutsche Rentenversicherung
Bund (DRV Bund) hat eine Broschüre mit Informationen zur Berechnung der
Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts (Stand:
)
veröffentlicht.
Hintergrund: Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Die Träger der DRV sind mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt.
Hierzu führt die DRV Bund weiter aus:
Die Broschüre soll gezielt darüber informieren, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.
Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.
Die 85-seitige Broschüre "Auf den Punkt gebracht: Beiträge" (pdf-Datei) ist auf der Homepage der DRV Bund veröffentlicht. Dort sind wichtige Begriffe im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt.
In der ebenfalls auf der Homepage der DRV Bund veröffentlichten Broschüre "Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A - Z" (Stand: ) finden sich die herausgestellten Begriffe in lexikalischer Abfolge wieder – ergänzt um prüfrelevante Hinweise.
Quelle: DRV Bund, Newsletter v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAJ-84887