Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tabaksteuer | Erhebung der Steuer bei Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten (EuGH)
Die Verbrauchsteuer für Tabakwaren,
die unrechtmäßig in das Gebiet eines Mitgliedstaats eingeführt und dann ohne
Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken durch
mehrere Mitgliedstaaten bis in einen anderen Mitgliedstaat befördert wurden,
kann nur vom Bestimmungsmitgliedstaat, in den diese Waren befördert wurden,
unter Ausschluss der Durchfuhrmitgliedstaaten erhoben werden ().
Hintergrund: Werden Tabakwaren in anderen als den in § 22 Abs. 1 genannten Fällen entgegen § 17 Abs. 1 aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats in das Steuergebiet verbracht oder werden diese dorthin versandt (gewerbliche Zwecke), entsteht die Steuer, wenn die Tabakwaren erstmals zu gewerblichen Zwecken in Bes...