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BFH Urteil v. - V R 57/93 BFHE S. 513 Nr. 177

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 lit. bUStDV (1980) § 64UStG (1980) § 15 Abs. 1 Nr. 2UStG (1980) § 22 Abs. 2 Nr. 6

Leitsatz

Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer darf als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 nur abgezogen werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer Besitz an einem auf seinen Namen lautenden zollamtlichen Zahlungsbeleg oder Ersatzbeleg erhalten hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 1995 S. 1578
BFH/NV 1995 S. 69 Nr. 9
BFHE S. 513 Nr. 177
DB 1995 S. 1594
DStZ 1995 S. 604
PAAAA-97534

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.02.1995 - V R 57/93

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