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Baumaßnahmen an „own use“ und „dual use“ Gebäuden
I. Sachverhalt
U ist Eigentümer von zwei jeweils zweistöckigen Gebäuden. Jedes Geschoss verfügt über eine eigene Etagenheizung und eigene Sanitäranlagen. Die Etagen sind baulich gegeneinander abgeschlossen (eigener Zugang usw.), sodass sie rechtlich jederzeit in Sondereigentum i. S. des WEG aufgeteilt werden könnten. Für die Nutzung gilt:
Gebäude A: im EG eigenbetrieblich genutzt, im OG fremdgewerblich vermietet (dual use).
Gebäude B: vollständig eigenbetrieblich genutzt (own use).
Im Jahr 01 werden Sanitäranlagen und Etagenheizungen in den Erdgeschossen zeitgemäß erneuert.
II. Fragestellung
Sind die Bauaufwendungen zu aktvieren? Spielt es dabei eine Rolle, ob own oder dual use vorliegt?
III. Lösungshinweise
1. Maßgeblicher Vermögenswert
Der Beurteilung der Aktivierungsfähígkeit logisch vorgeschaltet ist die Frage, in Bezug auf welchen Vermögenwert die Aktivierungsvoraussetzungen zu prüfen sind.
Im Fall B ist der maßgebliche Vermögenswert das Gesamtgebäude. Im Fall A liegt ein gemischt genutztes Gebäude vor. Für solche Gebäude mit eigenbetrieblichem und fremdgenutztem Teil bestimmt IAS 40.10: „Wenn diese Teile gesondert verkauft (oder im Rahmen eines ...