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Beihilferecht 2024 im Überblick
Im Jahr 2024 sorgte die abschließende Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Apple“ aufgrund der Größenordnung von 13 Mrd. € für Aufmerksamkeit über die Fachöffentlichkeit hinaus. Doch auch die übrigen Urteile des EuGH bzw. des EuG verleihen dem Beihilferecht zusätzliche Konturen.
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I. Rechtsprechung des EuGH
Die Große Kammer hob das Urteil des EuG auf und entschied letztinstanzlich zugunsten der EU-Kommission ( „Kommission gegen Irland“, NWB KAAAJ-76913). Der Referenzrahmen, Dreh- und Angelpunkt der Selektivitätsprüfung, sei hier der höchstrichterlichen Überprüfung entzogen, da die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels insoweit nicht erfolgte. Die Feststellungen des EuG, die EU-Kommission habe den Referenzrahmen richtig bestimmt, seien bindend. Darauf aufbauend habe die EU-Kommission die weitere Analyse des Sachverhalts entgegen der Ansicht des EuG korrekt vorgenommen. Irland habe Apple durch die Steuervorbescheide rechtswidrig Beihilfen gewährt, die es nun zurückzufordern habe.
Im Fall des Kommissionsbeschlusses zu den Ausnahmeregelungen der britischen Hinzurechnungsbesteue...