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Einkommensteuer | Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
(1) Der einem Stpfl. zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. (2) Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. (3) Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar (Bezug: § 12 Nr. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 EStG; § 249 Abs. 1, § 252 Satz 1, § 842, § 843 Abs. 1 BGB; § 76 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Die Klägerin war nichtselbständig tätig. Sie wurde infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers erwerbsunfähig