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Wirksamer Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG
Mit dem Urteil vom hat sich der BFH mit der für die Praxis wichtigen Frage einer wirksamen Antragstellung auf Ansatz der Buchwerte nach § 3 Abs. 2 UmwStG für die im Zuge des Formwechsels einer GmbH in eine GmbH & Co. KG übergehenden Wirtschaftsgüter beschäftigt und entschieden, dass der grds. formfreie Antrag unter den im Streitfall vorliegenden Voraussetzungen auch bereits im notariellen Formwechselbeschluss gestellt werden kann (, NWB TAAAJ-78906). Dies hatte Bedeutung für die weitere Frage, ob der sich bei einem wirksamen Buchwertantrag ergebende Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 UmwStG außer Ansatz bleibt und ob das Feststellungsfinanzamt in der Gewinnfeststellung für die übernehmende Personengesellschaft eine Feststellung zur Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts treffen darf. Das und die Entscheidungsgründe werden im Beitrag dargestellt und diskutiert.
Sachverhalt
Dem lag – vereinfacht dargestellt – folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit notariellem Vertrag vom hatte die N-GmbH die Geschäftsanteile der R-GmbH (Buchwert des Betriebsvermögens i. H. von 175.059 €) im Nennwert von 100...