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Umsatzsteuer kompakt
Bürokratischer Aufwand für kleine Unternehmen und Freiberufler (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, wie sie verhindern will, dass kleine Unternehmen und Freiberufler im Zuge der Einführung der E-Rechnung ab dem durch aufwendige Verfahren, wie z.B. das manuelle Sichern jeder einzelnen E-Mail auf DVDs oder CDs oder das Ausdrucken und Archivieren von E-Rechnungen in Papierform, unverhältnismäßig belastet werden.
In Ihrer Antwort v. führt die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski Folgendes aus:
Für die Rechnungen nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG gelten dieselben Grundsätze zur Aufzeichnung und Aufbewahrung, wie für alle anderen elektronischen Unterlagen. Diese ergeben sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie den §§ 145, 146 und § 147 AO. Diese werden durch die , BStBl 2019 I S. 1269, zuletzt geändert durch , erläutert.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Regelung Tz. 15 der GoBD zur Verhältnismäßigkeit der Anforderungen bei bestimmten Kleinunte...