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Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds durch das JStG 2024
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 366Durch das JStG 2024 wurden Änderungen im Investmentsteuergesetz vorgenommen, die in Anlehnung an § 6 AStG eine Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Investmentfonds bei Wegfall oder Beschränkung des Besteuerungsrechts im Inland sicherstellen sollen. Erfasst werden nicht alle Fondsinvestitionen, stattdessen werden Schwellenwerte eingeführt. Die Regelung gilt für Wegzugstatbestände nach dem .
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Ziel der gesetzlichen Neuregelung
[i]Eigenständige Regelung der Wegzugsbesteuerung im InvStGDas JStG 2024 wurde auf Vorschlag des Bundesrats um die Wegzugsbesteuerung auf (Spezial-)Investmentanteile für unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger durch § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG ergänzt. Bisher konnten natürliche Personen, die Beteiligungen über Investmentfonds (insbesondere in der Rechtsform von Sondervermögen) hielten, die Wegzugsbesteuerung vermeiden, da Beteiligungen in Sondervermögen nicht von § 6 AStG i. V. mit § 17 EStG erfasst wurden. Für Anteile im Betriebsvermögen gelten die steuerlichen Entstrickungsregelungen nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ff. EStG bzw. § 12 KStG.
Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen
[i]Thiede/Deupmann, NWB 51-52/2024 S. 3574Die Neuregelungen unterscheiden zwischen zwei Steuertatbeständen: für...