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Nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer
Wann liegen Ordnungswidrigkeiten vor?
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fälle
Fall 1
A ist Unternehmer – Handwerksmeister - und entrichtet am Fälligkeitstag – – die Umsatzsteuer für das 1. Quartal 2025 nicht, sondern erst am . Die Zahllast machte wegen entsprechender Vorsteuer i. H. von 20.000 € lediglich 12 € aus. Hintergrund für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer bei Fälligkeit war, dass sein Handwerksbetrieb wegen Osterurlaubs vom 5. bis geschlossen war, so dass weder seine Bürokraft B, die für die Abwicklung der Überweisung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung 1. Quartal...