Für Sie in der NWB Datenbank aktualisiert: Der Einkommensteuergesetz-Kommentar
[i]Kostenlos in der NWB Datenbank aufrufbarDamit Sie bei Ihrer Arbeit stets auf dem neuesten (Rechts-)Stand sind, aktualisieren wir regelmäßig unsere Datenbankinhalte für Sie. So wurde kürzlich der Einkommensteuergesetz-Kommentar online (herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Prof. Dr. Gerhard Kraft, Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml, Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Prof. Dr. Frank Hechtner und Dr. Stephan Geserich) überarbeitet, auf den Sie in der NWB Datenbank kostenfreien Zugriff haben.
Der EStG-Kommentar sorgt für Rechtssicherheit – abgestimmt auf die Praxis
Die Zeiten ständiger [i]Erfahrene Autoren sorgen für stetige Aktualität Gesetzesänderungen rufen täglich neue Herausforderungen hervor. Daher ist es wichtig, die zeitgemäße Zugangsmöglichkeit zu allen Kommentierungen des Einkommensteuergesetzes sicherzustellen. Erfahrene Autoren aus Praxis, Wissenschaft und Rechtsprechung arbeiten die Gesetzesänderungen, neueste Rechtsprechungen und Verwaltungsmeinungen innerhalb kürzester Zeit online in die einschlägigen Kommentierungen ein. Der Kommentar bietet Ihnen nicht nur inhaltliche Qualität – das Besondere ist zugleich der verständliche Aufbau, welcher durch Schaubilder, Anwendungsbeispiele und Hinweise den Bezug zur Praxis gewährleistet.
Der EStG-Kommentar – ausgezeichnet durch inhaltliche Qualität
[i]Aktuelle Themen verständlich gegliedertAlle Kommentierungen zeichnen sich durch ihre dreiteilige Struktur aus: Zu Beginn fokussieren sich die allgemeinen Erläuterungen auf die Einordnung der Normen in den verfassungsrechtlichen Kontext und die Bewertung im internationalen Verhältnis. Das Kernstück bildet der Hauptteil mit der systematischen Erörterung der jeweiligen Norm. Abschließend weisen die Autoren auf offene Verfahrensfragen hin und beurteilen die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. In den einzelnen Kommentierungen finden Sie darüber hinaus weiterführende Literaturhinweise, die mit zahlreichen Aufsätzen und Arbeitshilfen in der NWB Datenbank verlinkt sind.
365 Tage im Jahr auf dem neuesten Stand
Sie können jederzeit nachvollziehen, wo und was sich geändert hat. [i]Übersicht aller Aktualisierungen unter NWB JAAAJ-52323 Das heißt im Einzelnen:
Unter „Aktuell“ ( NWB JAAAJ-52323) finden Sie eine Übersicht aller Aktualisierungen. Durch die tabellarische Darstellung erkennen Sie auf einen Blick die erneuerte Vorschrift, den Autor der Kommentierung sowie den Stand der Aktualisierung.
Aktualisierungen der letzten drei Monate sind in der Inhaltsübersicht als „neu“ gekennzeichnet.
Durch die gelb hinterlegten Textpassagen sind die Änderungen in der Kommentierung direkt erkennbar.
Besondere Aktualität durch die laufende Zuordnung aktueller News unmittelbar zu den einzelnen Kommentierungen. So haben Sie die neue Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Gesetzesänderungen direkt mit im Blick.S. 281
Online-Aktualisierungen aus Dezember 2024
Folgende Inhalte wurden u. a. kürzlich erneuert oder neu eingefügt:
Zu § 6b EStG – Mindestzugehörigkeit der veräußerten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen ( NWB OAAAJ-52116): [i]Kanzler, NWB 40/2024 S. 2765Nach § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG muss das veräußerte Wirtschaftsgut im Veräußerungszeitpunkt mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben, damit ein Steueraufschub für reinvestierte Veräußerungsgewinne gewährt werden kann. Die Frage, ob dieses Inlandserfordernis unionsrechtskonform ist, steht seit mehr als einem Jahrzehnt im Raum. Da die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden unzureichend gewesen sein, hat die Europäische Kommission am entschieden, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen (s. dazu auch Online-Nachricht v. , NWB XAAAJ-79557).
Zu § 7g EStG – Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags ( NWB JAAAJ-52122): [i]Schwerpunkt | PV-Anlagen, NWB MAAAH-94050 Die Bedeutung der Steuerbefreiungsvorschrift nach § 3 Nr. 72 EStG für Investitionsabzugsbeträge, die vor dem in Anspruch genommen und bis einschließlich zum noch nicht gewinnwirksam hinzugerechnet wurden, ist bislang nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Investitionsabzugsbetrag insoweit rückwirkend rückgängig zu machen ( BStBl 2023 I S. 1494, Rz. 19). Der ( NWB NAAAJ-78143) jedoch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen rückwirkenden Korrektur bejaht.
Zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung ( NWB IAAAJ-52131): [i]Schmidt, Sonderausgaben, Grundlagen, NWB ZAAAF-89151 Kinderbetreuungskosten sind nur bei dem Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, der sie getragen hat. Ausgaben Dritter können grds. – und daher auch bei Kinderbetreuungskosten – nicht bei dem insoweit nicht belasteten Stpfl. berücksichtigt werden. Auch nicht bei alleinerziehenden Eltern im paritätischen Wechselmodell (, NWB VAAAJ-76461, Rz. 16).
Hinweis:Mit dem JStG 2024 ist die Begrenzung für den Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten ab dem von zwei Drittel auf 80 % der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 € (bisher 4.000 €) erhöht worden.
Zu § 23 EStG – Anschaffung, Veräußerung und Identität des Wirtschaftsguts ( NWB RAAAJ-52167): [i]Dorn, NWB 30/2024 S. 2051Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücks i. S. von § 23 EStG, so dass dessen Veräußerung innerhalb von 10 Jahren – nach Erwerb aller Erbteile durch einen Miterben – kein Veräußerungsgewinn i. S. des § 23 EStG ist (, NWB UAAAJ-56573).
Hinweis:Durch das JStG 2024 ist aber eine rechtsprechungsbrechende Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG (mit Inkrafttreten ab dem ) erfolgt.
Zu § 35a EStG – Nachweise und Zahlungsweise ( NWB ZAAAJ-52202): [i]Wenke, NWB 40/2024 S. 2754Nach dem ( NWB UAAAJ-73865) sind (freiwillige) Vorauszahlungen für im Folgejahr durchzuführende Handwerkerleistungen, ohne dass eine Zahlungsaufforderung bzw. Anzahlungsrechnung des Leistungserbringers vorliegt, nicht nach § 35a Abs. 3 EStG i. V. mit § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG begünstigt (s. dazu auch Wenke, NWB 40/2024 S. 2754).
Zu § 50c EStG – Freistellungsverfahren ( NWB AAAAJ-52258): [i]Ritzkat, Steuerabzugsverfahren § 50a EStG, Grundlagen, NWB RAAAC-47095 Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Geltungshöchstdauer der Freistellungsbescheinigung zur Abstandnahme von der Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer und der Steuer beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a EStG von drei auf fünf Jahre verlängert (§ 50c Abs. 2 Satz 4 EStG). Die Neuregelung ist zum in Kraft getreten.
Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 280 - 281
VAAAJ-83952