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Handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften
Anmerkungen zu IDW ERS FAB 18
Der FAB des IDW hat im November 2024 den Entwurf eines aktualisierten IDW ERS FAB 18 verabschiedet, der die Stellungnahme IDW RS HFA 18 zur Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss ersetzen soll. Das IDW reagiert damit insbesondere auf die gesetzlichen Änderungen durch MoPeG und KöMoG, die auch auf die Bilanzierung auf Ebene der Anteilseigner einer Personengesellschaft ausstrahlen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen in dem Entwurf vorgeschlagenen Anpassungen, Änderungen und Klarstellungen.
Scholz, Auswirkungen des MoPeG und des KöMoG auf die Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften, StuB 17/2021 677, NWB XAAAH-87475
Was ist der Hintergrund von IDW ERS FAB 18?
Welche Änderung schlägt der FAB des IDW bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft vor?
Wie sind laut Entwurf latente Steuern beim Gesellschafter zu bilanzieren?
I. Einführung
[i]Lüdenbach/Hoffmann, NWB Kommentar Bilanzierung, 16. Aufl. 2025, NWB RAAAJ-79974 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zwei fundamentale Reformen im Recht der Personenhandelsgesellschaften umgesetzt. Die beiden zeitgleich am beschlossenen Gesetze wirken sich zum einen unmittelbar auf die Rechnungslegung der betroffenen Gesellschaften selbst aus. Diesbezüglich hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW bereits am die Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS FAB 7) verabschiedet.