Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 43/96

Gesetze: InvZulG 1993 § 3 Satz 2InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Leitsatz

1. Bei Mischbetrieben steht eine erhöhte Investitionszulage dem Steuerpflichtigen nur für solche Wirtschaftsgüter zu, die überwiegend i.S. von ausschließlich oder nahezu ausschließlich dem in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerk oder dem in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragenen handwerksähnlichen Gewerbe dienen. Dies gilt auch, wenn der Gesamtbetrieb nach der Systematik bzw. nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige an sich unter einen Wirtschaftszweig i.S. von § 3 Satz 2 InvZulG 1993 einzuordnen wäre.

2. Ein Wirtschaftsgut dient im o.g. Sinne ausschließlich oder nahezu ausschließlich einem eingetragenen Gewerbe, wenn die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich nicht mehr als 10 v.H. beträgt. Der Anteil der investitionszulagenschädlichen Verwendung ist ggf. im Wege der Schätzung zu ermitteln (Fortentwicklung des , BFH/NV 1999, 266).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1999 S. 1163
EAAAA-97448

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 17.11.1998 - III R 43/96 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen