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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025
Rechengrößen ab 2025
Die Rechengrößen zur Sozialversicherung sind die maßgeblichen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht. Hierunter fällt beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Rechengrößen werden regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. So wird sichergestellt, dass besser verdienende Arbeitnehmer weiterhin an der Sozialversicherung beteiligt werden.
Im Jahr 2025 gelten für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. In den Vorjahren wurde stets zwischen Ost- und Westwerten unterschieden.
Tabellarische Übersicht
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2025 | 2024 West | 2024 Ost | |
BBMG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050 € monatlich,
96.000 € jährlich | 7.550 € monatlich,
90.600 € jährlich | 7.450 € monatlich, 89.400 € jährlich |
BBMG knappschaftliche Rentenversicherung | 9.900 € monatlich,
118.800 € jährlich | 9.300 € monatlich,
111.600 € jährlich | 9.200 € monatlich,
110.400 € jährlich |
BBMG Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 € monatlich,
66.150 € jährlich | 5.175 € monatlich,
62.100 € jährlich | |
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 73.800 € (allgemein)
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