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STFAN Nr. 2 vom

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025

Von Angela Böhn, M. A. Taxation

Rechengrößen ab 2025

Die Rechengrößen zur Sozialversicherung sind die maßgeblichen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht. Hierunter fällt beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge.

Die Rechengrößen werden regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. So wird sichergestellt, dass besser verdienende Arbeitnehmer weiterhin an der Sozialversicherung beteiligt werden.

Beachte

Im Jahr 2025 gelten für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. In den Vorjahren wurde stets zwischen Ost- und Westwerten unterschieden.

Tabellarische Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2025
2024 West
2024 Ost
BBMG Renten- und Arbeitslosenversicherung
8.050 € monatlich,
96.000 € jährlich
7.550 € monatlich,
90.600 € jährlich
7.450 € monatlich,
89.400 € jährlich
BBMG knappschaftliche Rentenversicherung
9.900 € monatlich,
118.800 € jährlich
9.300 € monatlich,
111.600 € jährlich
9.200 € monatlich,
110.400 € jährlich
BBMG Kranken- und Pflegeversicherung
5.512,50 € monatlich,
66.150 € jährlich
5.175 € monatlich,
62.100 € jährlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze
73.800 € (allgemein)
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