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Alternative Streitbeilegung im Erbrecht
Die Verfahren der Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt. Ungenau formulierte Testamente und Erbverträge, unbeachtete Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften führen nicht selten zu jahrelangen Gerichtsverfahren. Diese lassen nicht nur das Andenken an den Verstorbenen in einem schlechten Licht dastehen, sondern belasten insbesondere auch die Erben regelmäßig nicht nur emotional, sondern auch mit hohen und unnötigen Kosten. Zu einer guten Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte oder durch steuerliche Fachberater gehört daher regelmäßig auch der Hinweis auf die vielfältigen alternativen Streitbeilegungsmethoden, die zur Verfügung stehen, um Konflikte effizient, vertraulich und auf Augenhöhe zu lösen. Die zwei wichtigsten Verfahren auf dem Gebiet des Erbrechts, die Mediation sowie die Schiedsgerichtsbarkeit, soll der vorliegende Beitrag näher beleuchten und dem Leser damit Handlungsempfehlungen für die Praxis an die Hand geben.
Erbrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig emotional hoch belastet, juristisch komplex und führen damit oft zu langen und teuren Gerichtsverfahren.
Alternative Streitbeilegungsmethoden wie die Mediation und die Schiedsgerichtsbarkeit können schneller, effizienter und kostengünstiger sein.
Die Mediation beruht auf Freiwilligkeit und ermöglicht den Parteien als Entscheidungsträger eigenverantwortliche und kreative Streitlösungen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit überträgt die Entscheidung auf einen unabhängigen Dritten. Sie bietet bei richtiger Gestaltung der Schiedsgerichtsklausel eine vertrauliche, flexible und fachkundige Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren.
I. Dialog für nachhaltige Lösungen innerhalb einer Mediation
Die Mediation zielt darauf ab, Streitparteien durch moderierte Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Anders als alle anderen Streitbeilegungsverfahren zeichnet sie sich dadurch aus, dass die Entscheidungsträger hier die Parteien selbst sind und kein außenstehender Dritter. Dadurch werden umfassende Lösungen möglich, die auf einer „Sowohl-als-auch-Denkweise“ beruhen, während das streitige Verfahren – insbesondere vor Gericht – regelmäßig auf einer „Entweder-oder-Denkweise“ basiert. Die Mediation bietet sich zum einen bei familiär geprägten Streitigkeiten an, bei denen der Erhalt der familiären Beziehungen eine zentrale Rolle spielt. Aber auch bei Unternehmen im Nachlass bietet sie einen guten Weg, den Streit ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit beizulegen. Die Mediation erfordert grundsätzlich die Freiwilligkeit der Teilnahme der Streitparteien, die Vertraulichkeit des Verfahrens und die Neutralität des Mediators (vgl. § 1 ff. MediationsG).
1. Aufgabe des Mediators und Gang des Mediationsverfahrens
Der Mediator hat vor allem die Aufgabe, die Parteien mit viel Empathie durch das Verfahren zu führen. Nur im seltenen Ausnahmefall hilft er mit eigenen Lösungsvorschlägen weiter, denn die kreative Lösungsfindung obliegt grundsätzlich den Parteien. Der Mediator hat hingegen die Rolle eines neutralen Vermittlers, der mit bestimmten Kommunikationstechniken der jeweils anderen Partei die Sichtweise der Gegenseite spiegelt und auf diese Weise für sie sichtbar und verständlich macht. Damit hilft er den Parteien, ihre Positionen, Interessen und Beweggründe offen darzulegen. Als „Herr des Verfahrens“ führt der Mediator die Streitbeteiligten durch die nachfolgend vorgestellten fünf Phasen einer Mediation: