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Lexikon - Stand: 28.01.2025

Teilzeitaufstockungsprämie

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Es war als Teil der Wachstumsinitiative geplant, Beschäftigten, die mehr arbeiten möchten, eine größere Flexibilität einzuräumen und Mehrarbeit zu honorieren. Daher sollte eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teilzeitaufstockungsprämie eingeführt werden, sofern der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bereit gewesen wäre, seine wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft (= mindestens 24 Monate) zu erhöhen. Eine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Teilzeitaufstockungsprämie sollte steuer- und sozialversicherungsfrei sein, soweit sie 225 € je dauerhaft erhöhte Arbeitsstunde und insgesamt 4500 € nicht übersteigt; für den Höchstbetrag hätte die Arbeitszeit in zwei Jahren um insgesamt 1800 Stunden erhöht werden müssen (20 Stunden × 45 Wochen × 2 Jahre = 1800 Stunden; 20 Stunden × 225 € = 4500 €). Die Maßnahme ist bisher nicht umgesetzt worden.

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