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Teilzeitaufstockungsprämie
Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teilzeitaufstockungsprämie sollte eingeführt werden, sofern der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bereit gewesen wäre, seine wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft (= mindestens 24 Monate) zu erhöhen. Eine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Teilzeitaufstockungsprämie sollte steuer- und sozialversicherungsfrei sein, soweit sie 225 € je dauerhaft erhöhte Arbeitsstunde und insgesamt 4500 € nicht übersteigt; für den Höchstbetrag hätte die Arbeitszeit in zwei Jahren um insgesamt 1800 Stunden erhöht werden müssen (20 Stunden × 45 Wochen × 2 Jahre = 1800 Stunden; 20 Stunden × 225 € = 4500 €). Die Maßnahme ist bisher nicht umgesetzt worden.