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Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des „neuen Gesellschafters“
Das (NWB SAAAJ-81380) behandelt die Frage, wie die Qualifikation eines Gesellschafters vorzunehmen ist, der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, die ihrerseits an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt ist. Der BFH geht in seiner Entscheidung von einer „horizontalen Betrachtungsweise“ aus und hat den Umstand, dass der Erwerber bereits unmittelbar als Altgesellschafter Anteile an der grundbesitzenden Personengesellschaft hält, als unbeachtlich eingestuft.
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I. Sachverhalt (vereinfacht)
[i]Komplementär (0 %) qualifiziert als AltgesellschafterAn der grundbesitzenden KG war u. a. T (Altgesellschafter i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG) als Komplementär beteiligt (0 %). Als Kommanditisten hielten R 10 % und die R-GmbH 90 % der Anteile an der KG. Alleingesellschafter der R-GmbH war R.
[i]Altgesellschafter erwirbt alle Anteile an 90 %-beteiligter KapGes. Zudem: Übergang der unmittelbar gehaltenen Anteile (10 %).Mit Vertrag vom übertrug R mit Wirkung zum seine 100 %ige Beteiligung an der R-GmbH auf T. [i]Gleichzeitig übertrug R seinen Kommanditanteil von 10 % an der KG mit Wirkung zum auf die M-GmbH. Die Finanzverwaltung war der Auffassung, dass durch die Anteilsübertragungen in 2016 eine Änderung des Gesellschafterbestands i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ...