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Online-Nachricht - Donnerstag, 23.01.2025

Umsatzsteuer | Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs CESOP (BZSt)

Das BZSt hat das Kommunikationshandbuch CESOP aktualisiert und auf seiner Webseite veröffentlicht.

Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2024 haben Zahlungsdienstleister bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) quartalsweise zu übermitteln. Die nationale Rechtsgrundlage (§ 22g UStG - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister) wurde innerhalb des Jahressteuergesetz 2022 im Bereich der Umsatzsteuer umgesetzt.

Die Pflicht zur Aufzeichnung und Übermittlung von grenzüberschreitenden Zahlungen der Zahlungsdienstleister ist auf ein Legislativpaket zurückzuführen, welches vom europäischen Rat am angenommen worden ist. Die Zahlungsdienstleister werden aufgefordert Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln. Im Rahmen dieses Pakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.

Diese Informationen werden anschließend in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc für eine weitergehende Analyse zur Verfügung gestellt.

Hinweis:

Das aktualisierte Kommunikationshandbuch CESOP (Version 1.5) ist auf der Webseite des BZSt verfügbar. Die vorgenommenen Änderungen sind in dem Dokument gelb markiert.

Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
YAAAJ-83643