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Arbeitsrecht | Entzug der Homeoffice-Erlaubnis
Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. Wird der Betriebsstandort, dem der im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer bisher zugewiesen war, geschlossen und der Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich der Inhalt der geschuldeten Arbeit ändert, ist diese Neuzuweisung allein kein sachlicher Grund, der die Weisung, nunmehr 500 km entfernt zu arbeiten, als billig erscheinen lassen könnte.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer, ein Manager eines Automobilzulieferers, jahrelang fast nur im Homeoffice gearbeitet. Nach Ansicht des Gerichts hat er ein erhebliches Bestands- und Ortsinte...