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Kontenrahmenwechsel von DATEV SKR49 auf SKR42
Der Kontenrahmenwechsel von DATEV SKR49 auf SKR42 ist für viele Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs relevant, da der SKR42 den SKR49 zum Jahreswechsel 2024/2025 abgelöst hat. Dr. Carola Rinker und Dipl.-Ök. Murat Sayinc erläutern die Unterschiede zwischen SKR49 und SKR42, die Gründe für den Wechsel sowie praktische erste Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung.
Kernaussagen
SKR42 ermöglicht eine detailliertere Abbildung von Zuwendungen und Fördermitteln, als dies bei SKR49 bisher der Fall war.
SKR42 bietet eine höhere Flexibilität u. a. für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige GmbHs sowie eine bessere Vergleichbarkeit und erweiterte Auswertungsmöglichkeiten.
Die Umstellung auf den neuen Kontenrahmen SKR42 sollte anhand eines Fünf-Stufen-Plans umgesetzt werden, um Fehler zu vermeiden.
Fazit
Der Wechsel vom SKR49 auf den SKR42 ist für viele gemeinnützige Organisationen unausweichlich, da der SKR42 den SKR49 ablöst und modernere Anforderungen erfüllt. Den Herausforderungen bei der Umstellung kann mit frühzeitigem Beginn der Vorbereitung unter Einbeziehung von Beratungsangeboten entgegengewirkt werden.