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APAS | Verlautbarung Nr. 22 zum „Fee Cap“
In der letzten Woche vor Weihnachten des abgelaufenen Jahres veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Verlautbarung Nr. 22 „Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2024 zur Berechnung des sogenannten ´Fee Cap´“.
Darin nimmt sie zur Frage, wie Honorare von WP-Praxen aus Bestätigungsleistungen für Nachhaltigkeitsinformationen zum Geschäftsjahr 2024 bei Berechnung der Honorardeckelung nach Art. 4 Abs. 2 EU-APrVO berücksichtigt werden, wie folgt Stellung:
„Bestätigungen von Nachhaltigkeitsberichterstattungen gemäß Art. 2 Nr. 22 der Richtlinie 2006/43/EG i.V.m. Art. 2 Nr. 18 der Richtlinie 2013/34/EU sind gemäß Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 EU-APrVO von der Beschränkung nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 EU-APrVO (sogenanntes „Fee Cap“) ausgenommen, sofern sie n...