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Die Wegzugsbesteuerung im Kontext der Doppelbesteuerungsabkommen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 55Die Wegzugsbesteuerung gewinnt angesichts wachsender globaler Mobilität an Bedeutung. Besondere Relevanz in der steuerlichen Beratungspraxis entfaltet dabei die Verlagerung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit, etwa durch Begründung eines Lebensmittelpunktes im Ausland unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes. Die Wegzugsbesteuerung greift bei Doppelansässigkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AStG, wenn durch Verlagerung der Ansässigkeit das deutsche Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen nach § 17 EStG ausgeschlossen oder beschränkt wird. Damit ist auch die Frage der Zuordnung der Besteuerungsrechte für entsprechende Gewinne nach dem DBA maßgeblich.
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I. Besondere DBA-Klauseln und Divergenz in Dreiecksfällen
Konstellationen, bei denen die DBA dem Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht zuordnen, führen bei Verlagerung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit in das Ausland grds. zu einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts und damit zur Wegzugsbesteuerung.
[i]Immobilienklauseln und Dreieckskonstellationen im Ungleichlauf der DBA Ergänzend zu dieser Regelung beinhalten viele DBA sog. Immobilienklauseln: Hiernach verbleibt das Besteuerungsrecht in Deutschland, wenn das Verm...