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FG Köln | Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden einer gebietsfremden Versicherung
Klägerin war eine in Belgien ansässige Kapitalgesellschaft. Ihre Tätigkeit liegt im Bereich der Kranken-, Lebens- sowie Sachversicherungen. Gesellschafterinnen der Klägerin waren eine französische und eine luxemburgische Kapitalgesellschaft. Mittelbar wurden jedoch alle Anteile an der Klägerin über weitere Tochtergesellschaften durch die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft gehalten. Die Klägerin hielt im Streitjahr 2009 diverse Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften im Streubesitz. Hieraus flossen ihr Gewinnausschüttungen zu, von denen Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Im Erstattungsverfahren gem. § 44a Abs. 9 bzw. § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit dem DBA Belgien erfolgte eine Teilentlastung i. H. von 40 %. Die Klägerin beantragte auch die Erstattung der verblie...