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Abgabenordnung | Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids nach Vollbeendigung
Ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung kann auch einer bereits vollbeendeten Personengesellschaft wirksam bekanntgegeben werden. Für die Wirksamkeit genügt es, wenn sich aus dem gesamten Inhalt des Bescheids ergibt, für welche Personen der Gewinn festgestellt wird und wie hoch der Gewinnanteil der einzelnen Gesellschafter ist.
[i]Bei Erlass des Feststellungsbescheids war die B-GmbH & Co. KG bereits vollbeendetIm aktuellen Fall ging es um die B-GmbH & Co. KG, deren alleiniger Kommanditist und Empfangsbevollmächtigter der B war, der auch alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH war. Der B übertrug sowohl seinen Anteil an der B-GmbH als auch seine Kommanditbeteiligung an der B-GmbH & Co. KG im Dezember 2016 auf die O-KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Anschließend schied die B-GmbH aus, sodass die B-GmbH & Co...