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Unternehmereigenschaft eines Strohmanns
Im gastronomischen Bereich
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
A, Betreiber einer Bar, hatte wegen erheblichen aus Steuerdelikten resultierenden Steuerschulden seine Gaststättenerlaubnis verloren. Damit das Geschäft weiterläuft, überredet der A seinen Sohn B, ihn als Inhaber der Bar abzulösen. Der B beantragt demzufolge auch gegenüber der hierfür zuständigen Behörde in seinem Namen eine Gaststättenerlaubnis und die Bar wird auch unter seinem Namen weitergeführt. Unter dem Namen des B werden die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärungen, die Bar betreffend, sodann auch abgegeben.
Tatsächlich leitet A aber weiterhin die wirtschaftl...