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STFAN Nr. 2 vom Seite 7

Steuerliche Folgen aus der Meldepflicht von Privatverkäufen auf digitalen Plattformen

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) StB Uwe Czeppel

Mit Wirkung ab ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Somit sind die Online-Marktplätze wie z. B. eBay, Amazon, Etsy oder AirBnB gesetzlich verpflichtet, ihre Verkäufer und deren Aktivitäten den Steuerbehörden zu melden. Werden gewisse Verkaufs- oder Umsatzgrenzen überschritten, droht die Besteuerung der Verkaufserlöse als gewerbliche Einkünfte.

Meldepflicht von eBay & Co.

Die Pflicht zur Übermittlung besteht, wenn ein Verkäufer pro Jahr und Plattform mindestens 30 Verkäufe vorgenommen oder mindestens 2.000 € Umsatz erwirtschaftet hat (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 PStTG). Das gilt für alle digitalen Plattformen, bei denen Waren oder Dienstleistungen vermittelt werden können. Die Meldepflicht trifft Händler genauso wie private Personen. Bei Überschreiten einer dieser Grenzen ist der Plattformbetreiber verpflichtet, die Steuer-Identifikationsnummer des Nutzers abzufragen und den Finanzbehörden gemeinsam mit den getätigten Verkäufen zu melden.

Beispiele

a) Hanna Hagen verkauft 2024 einzeln 40 gebrauchte Gegenstände (Babykleidung, Spielzeug), die von den eigenen Kindern genutzt wurden, für 8 € je Teil auf der Plattform eBay.

Es wurden mehr als 30 Verkäufe im Jahr 2024 getätigt; somi...