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Kauf eines Ersatzwirtschaftsguts bei Mehrentschädigung
Fallbeispiel
Für eine Anfang März 2024 durch Brand völlig zerstörte Maschine erhält der Unternehmer am von der Versicherung eine Entschädigung i. H. v. 30.000 € auf das betriebliche Bankkonto überwiesen. Die Maschine hatte im Zeitpunkt des Brands einen zutreffenden Buchwert von 20.000 €. Am kauft der Unternehmer eine Ersatzmaschine (Nutzungsdauer: fünf Jahre) für 24.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer gegen Banküberweisung.
Einführung
Scheidet ein Wirtschaftsgut über Buchwert aus dem Betriebsvermögen aus, müssen die aufgedeckten stillen Reserven nicht immer sofort versteuert werden. Die Finanzverwaltung gestattet unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich gestreckte Versteuerung. So kann die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden, wenn u. a. ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens infolge höherer Gewalt (z. B. Brand) gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird, so dass die aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten des Ersatzwirtschaftsgu...