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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025
Am wurde die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 vom Bundesrat verabschiedet. Die anzuwendenden Grenzwerte wurden teilweise deutlich angehoben, was gerade bei besser verdienenden Arbeitnehmern zu höheren Abgaben führt. Ebenfalls am wurde der „15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ vom Bundesrat zugestimmt. Diese legt die Sachbezugswerte für 2025 fest.
Rechengrößen ab 2025
Die Rechengrößen zur Sozialversicherung sind die maßgeblichen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht. Hierunter fällt beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Rechengrößen werden regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. So wird sichergestellt, dass besser verdienende Arbeitnehmer weiterhin an der Sozialversicherung beteiligt werden.
Im Jahr 2025 gelten für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen. In den Vorjahren wurde stets zwischen Ost- und Westwerten unterschieden.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) stellt das maximale Bruttoeinkommen dar, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge ...