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Forfaitierung von Anzahlungsansprüchen aus langfristigen Fertigungsverträgen
I. Sachverhalt
Die U ist als Maschinen- und Anlagenbauer tätig. Neben Universalmaschinen fertigt U größere Produktions- und Montagelinien in mehrperiodigen Fertigungszeiträumen. Grundlage sind Werklieferverträge, in denen festgelegt ist, dass die Leistung erst bei Abnahme durch den Auftraggeber vollständig erbracht ist.
Mit den Kunden werden Zahlungsvereinbarungen getroffen, die i. d. R. wie folgt aussehen: 30 % der Auftragssumme sechs Wochen nach Auftragsbestätigung, 40 % nach Übergabe der Hauptkomponenten, 20 % nach Integration der Anlage und Probelauf, 10 % nach Abnahme. Erst nach Projektabnahme durch den Kunden gehen Verfügungsrechte, Chancen und Risiken auf diesen über.
Die U tritt zeitgleich zur Auftragsbestätigung alle Zahlungsansprüche an eine Bank als Factor ab. Der Factor übernimmt sämtliche Bonitätsrisiken. Lediglich das auf die vertragsgemäße Erbringung der Sachleistung bezogene Veritätsrisiko bleibt bei U. Den bonitäts- und laufzeitgerecht abgezinsten Betrag aller vertraglichen Zahlungen leistet der Factor sofort.
Im Hinblick auf kreditvertragliche Bedingungen betreffend die Höhe der Finanzschulden möchte U die von der Bank erhaltenen Zahlungen nicht als Bankverbindlichkeiten, sondern als erhaltene Anzahlungen ausweisen.
II. Fragestellung
Ist ein Ausweis der im Voraus vom Factor für die Abtretung der (An-)Zahlungsansprüche erlangten Zahlungen als „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ zulässig?