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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH
Ein sehr teures und ärgerliches Thema führt seit Jahren immer wieder zu mitunter horrenden Beitragsbescheiden im Rahmen von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – die Fehlbeurteilung der Mitarbeit eines Gesellschafters oder Geschäftsführers einer GmbH. Gerade bei kleineren und Familiengesellschaften wird immer noch (oft zu Unrecht) sozialversicherungsfrei abgerechnet. Diese Sozialversicherungsfreiheit ist jedoch nur in sehr engen Grenzen rechtlich möglich – wie so viele Urteile der Sozialgerichte verdeutlichen. Der folgende Beitrag soll einen schnellen Überblick darüber verschaffen, wann die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH diesen berühmten beherrschenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft haben und damit sozialversicherungsfrei sind und wann nicht.
Voraussetzung für die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV einerseits der Bezug von Arbeitsentgelt (gem. § 14 SGB IV) und andererseits das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (gem. § 7 SGB IV).
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist weitergehender als der Begriff des Arbeitsverhältnisses; er erfasst somit auch ...