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Online-Nachricht - Donnerstag, 09.01.2025

Energiesteuer | Kein dual-use bei Ausnutzung der Transporteigenschaft von Rauchgas aus der Verbrennung von Erdgas (BFH)

Die Verbrennung von Erdgas hat neben dem Verheizen keinen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG, wenn das durch das Verheizen von Erdgas entstehende Rauchgas zwar passgenau in den weiteren Produktionsprozess eingebunden ist, dafür aber allein die dem Rauchgas immanente Transporteigenschaft ausgenutzt wird (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Trennung zweier Substanzen durch das bei der Verbrennung von Erdgas entstandene Rauchgas einen die Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG rechtfertigenden weiteren Verwendungszweck ("dual-use") darstellt.

Die Richter des BFH verneinten dies:

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