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Das Steuerfortentwicklungsgesetz – oder das, was davon übrig blieb
Am wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) durch den Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Nur einen Tag später hat auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 seine Zustimmung erteilt. Nach dem Ampel-Aus beschränkt sich das Gesetz allerdings nur noch auf Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Familien sowie wenige Entlastungen bei der Einkommensteuer. Im Folgenden wird kurz dargestellt, was vom SteFeG übrig geblieben ist und welche Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden konnten.
Änderungen im Überblick
Anhebung des Grundfreibetrags
für den Veranlagungszeitraum 2025 auf 12.096 €;
ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf 12.348 €.
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags
für den Veranlagungszeitraum 2025 auf 6.672 €;
für den Veranlagungszeitraum 2026 auf 6.828 €.
Anhebung des Kindergelds
ab dem um 5 € auf 255 € pro Kind und Monat;
ab dem um weitere 4 € auf 259 € pro Kind und Monat.
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
für den Veranlagungszeitraum 2025 für Alleinstehende von 18.130 € auf 19.950 € (festgesetzte Einkommensteuer) und für Ve...