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FG Berlin-Brandenburg 17.09.2024 8 K 8146/23, NWB 2/2025 S. 89

beSt | Übersendung derselben Klageschrift für verschiedene Steuerpflichtige

Es kann nicht zweifelsfrei auf eine Klageerhebung geschlossen werden, wenn bei der Übersendung der Klageschrift zwar die Firma des Klägers im Nachrichtentext (Betreff) benannt wurde, der Bevollmächtigte jedoch eine Klageschrift anderer Steuerpflichtiger zu einem anderen Streitgegenstand an die Nachricht angehängt hat, und wenn der Bevollmächtigte dem Gericht eine Minute später dieselbe Klageschrift im PDF-Format, nunmehr mit geändertem Nachrichtentext (Bezeichnung des anderen Steuerpflichtigen im Betreff) übersandt hat. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass nur die erste Nachricht korrigiert werden sollte.

Anmerkung:

Dem Bevollmächtigten kann bei diesem Sachverhalt auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er im zeitlichen Zusammenhang mit der Klageeinr...

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