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Arbeitsverhältnis | Freiwillige Lohnerhöhung bei Änderung des Arbeitsvertragsmodells
Ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz scheidet schon mangels Vergleichbarkeit aus, wenn der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern eine freiwillige Lohnerhöhung als Anreiz gewährt, die sich mit einem vereinheitlichten, umfangreich geänderten Arbeitsvertragsmodell einverstanden erklären und der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufende Arbeitnehmer das neue Arbeitsvertragsmodell als nachteilig ablehnt.
Die Arbeitgeberin hob freiwillig die Grundlöhne kollektiv nach einem generalisierenden Prinzip ab Januar 2023 um 5 % an. Für diese Lohnerhöhung machte sie die Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags zur Voraussetzung. Mit der Anknüpfung an die Teilung der Belegschaft in Arbeitnehmer mit neuem Arbeitsvertrag und solchen mit altem Arbeitsvertrag habe die Arbeitgeber...