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BFH 22.10.2024 VIII R 18/21, Kommentierte Nachricht

Abgabenordnung | Auftragsprüfung bei einem Steuerberater

Grundsätzlich ist bei einem zu prüfenden Steuerberater eine Auftragsprüfung gemäß § 195 Satz 2 AO zulässig, weil typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass es bei einer Prüfung durch das für den Steuerberater eigentlich zuständige Finanzamt zu Spannungen kommen kann.

[i]Auftragsprüfung soll Spannungen zwischen Steuerberater und Finanzamt vermeiden Diese Spannungen können entstehen, wenn der berufliche Schwerpunkt des Steuerberaters in dem Finanzamtsbezirk liegt, das für seine Besteuerung zuständig ist und damit die Außenprüfung durchführen würde. Durch die Beauftragung eines anderen Finanzamts können diese Spannungen verringert werden. Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts muss daher keine Begründung i. S. von § 121 AO enthalten, weshalb eine Auftragsprüfung angeordnet worden ist.

[i]Steuerberater kann anderen örtlichen Tätigkeitsschwerpunkt darlegen Anders ist dies, wenn der Steuerberater darlegt, dass er vorwiegend im ...

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Auftragsprüfung bei einem Steuerberater

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