Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
Grundsätzlich ist bei einem zu prüfenden Steuerberater eine Auftragsprüfung gemäß § 195 Satz 2 AO zulässig, weil typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass es bei einer Prüfung durch das für den Steuerberater eigentlich zuständige Finanzamt zu Spannungen kommen kann.
[i]Auftragsprüfung soll Spannungen zwischen Steuerberater und Finanzamt vermeiden Diese Spannungen können entstehen, wenn der berufliche Schwerpunkt des Steuerberaters in dem Finanzamtsbezirk liegt, das für seine Besteuerung zuständig ist und damit die Außenprüfung durchführen würde. Durch die Beauftragung eines anderen Finanzamts können diese Spannungen verringert werden. Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts muss daher keine Begründung i. S. von § 121 AO enthalten, weshalb eine Auftragsprüfung angeordnet worden ist.
[i]Steuerberater kann anderen örtlichen Tätigkeitsschwerpunkt darlegen Anders ist dies, wenn der Steuerberater darlegt, dass er vorwiegend im ...