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Widerruf eines Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung
Das FG Bremen hat per Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Widerruf des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung in Bezug auf Grundstückslieferungen auch außerhalb des notariell beurkundeten Kaufvertrags erfolgen kann, solange die Steuerfestsetzung noch anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist ().
I. Leitsatz (nicht amtlich)
§ 9 Abs. 3 Satz 2 UStG betrifft schon nach seinem Wortlaut nur den Verzicht auf die Steuerbefreiung, nicht den Widerruf des Verzichts. Der Widerruf kann auch außerhalb des notariell beurkundeten Kaufvertrags erfolgen, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist. Hierbei ist wegen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf die Steuerfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger abzustellen.
II. Sachverhalt
Streitgegenständlich ist Reichweite eines Verzichts auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf. Mit notariell beurkundetem Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2016 erwarb die Klägerin ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebautes Grundstück. In § 3 des Kaufv...