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Vertragsstrafen im Abschluss des Auftraggebers und des Auftragnehmers
Gerade bei langfristig zu erfüllenden Aufträgen finden sich in den zugrunde liegenden Verträgen häufig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Regelungen für den Fall, dass die Leistung nicht vertragskonform erbracht wird oder die Lieferung bzw. Abnahme des geschuldeten Werks nicht fristgerecht erfolgt. In der Regel wird der Auftragnehmer zur Zahlung pauschaler Vertragsstrafen, auch Pönale oder Konventionalstrafen genannt, verpflichtet, deren Höhe und Bedingungen bereits vor Eintritt des Schadensfalls vertraglich fixiert werden. Häufig sehen Verträge derartige Vertragsstrafen für den Fall vor, dass die Abnahmefähigkeit des geschuldeten Werks verspätet erfolgt. Kommt es im Rahmen der Erbringung der Leistung zu Störungen, kommen die vertraglich geregelten Vertragsstrafen zum Tragen, so dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer durch Zahlung der Vertragsstrafe entsprechend zu entschädigen ist. Der Beitrag widmet sich sowohl der bilanziellen Erfassung des Zahlungsausgangs beim Auftragnehmer als auch der bilanziellen Erfassung des Zahlungseingangs beim Auftraggeber.
Einordnung
Nicht ganz unbeachtlich ist der Zeitpunkt, zu dem ein solcher...