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ED/2024/8 – IASB-Vorschläge für Nachbesserungen an IAS 37
Ein Überblick
Bereits 2015 wurden infolge von Forschungsarbeiten des IASB und Feedback zur damaligen Agendakonsultation Anwendungsschwierigkeiten und Unklarheiten bei einigen IAS 37-Regelungen erkannt und eine Überarbeitung erwogen. Als 2018 das IFRS-Rahmenkonzept überarbeitet wurde, hat auch eine Anpassung der Definition einer Schuld stattgefunden. Seither sind zwar manche Unklarheiten beseitigt; doch scheinen die IAS 37-Vorschriften zur Ermittlung einer bestehenden Verpflichtung, die nach bestimmten Kriterien zum Ansatz einer Rückstellung führen kann, (noch) nicht in Einklang mit dem angepassten Rahmenkonzept. Der IASB hat daraufhin Nachbesserungsbedarf an IAS 37 bestätigt. Jedoch bedurfte es zunächst einiger Jahre der Erhebung und Konkretisierung: Es wurden Vorschläge für begrenzte Anpassungen an IAS 37 erarbeitet und nun – endlich – mit dem publizierten Entwurf veröffentlicht und damit zur Diskussion gestellt.
Der IASB-Entwurf schlägt punktuelle Änderungen an IAS 37 betreffend Rückstellungen vor. Diese sollen die bestehenden Vorschriften nachbessern und in Einklang bringen mit dem IFRS-Rahmenkonzept.
Sie betreffen das Kriterium der gegenwärtigen Verpflichtung für den Ansatz einer Rückstellung, die in der Bewert...