Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenmächtige Auszahlung von Einmalzahlungen durch den GmbH-Geschäftsführer an sich selbst
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 121In der GmbH liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Vergütung des Geschäftsführers grds. bei den Gesellschaftern, die auch den Geschäftsführer bestellen und abberufen. Die Gesellschafter verfügen daher über eine umfassende Personalkompetenz gegenüber dem Geschäftsführer. Das , NWB KAAAJ-80859) hat einen Sachverhalt entschieden, in dem sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer eigenmächtig insgesamt 170.000 € ausbezahlt hatte.
.
Pflichtverletzung durch nicht vereinbarte Auszahlungen
[i]Der GF muss eigene Interessen von denen des Unternehmens trennenZu den gesetzlichen Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, eigene Interessen von den Interessen des Unternehmens, das den Gläubigern mit seinem Gesellschaftsvermögen haftet, zu trennen. Ein Geschäftsführer ist verpflichtet, den Wert des Unternehmens zu erhalten und ihn nachhaltig zu steigern. Veranlasst er Auszahlungen an sich selbst, die nicht mit der Gesellschafterversammlung vereinbart worden sind, verletzt er diese Pflicht. Die Frage, in welcher Höhe das zu zahlende Grundgehalt angesichts der weiteren Gehaltskomponenten als angemessen anzusehen ist, kann nicht durch den Geschäf...