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Konsequenzen „verunglückter“ Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Der BFH hat in zwei Revisionsverfahren zu sog. „verunglückten“ Dreiecksgeschäften entschieden (, NWB CAAAJ-75520, und XI R 34/22 (XI R 38/19), NWB BAAAJ-75516). Erwartungsgemäß ist er dabei den klaren Vorgaben des EuGH in der österreichischen Rechtssache „Luxury Trust Automobil“ gefolgt und hat eine rückwirkende Anwendung der Dreiecksregelung durch Rechnungsberichtigung abgelehnt. Die Thematik hat aus verschiedenen Gründen eine sehr hohe praktische Relevanz. Zusätzlich blieb, mangels Entscheidungserheblichkeit, die Frage offen, ob zumindest eine Berichtigung ex nunc möglich ist. Der BFH gibt hierzu allerdings hilfreiche Andeutungen. Der Beitrag ordnet die Entscheidungen in den Kontext ein und geht auf offene Fragen ein.
Einordnung
Der innergemeinschaftliche Warenhandel im sog. Binnenmarkt ist mit Wegfall der Zollgrenzen zum jedenfalls mehrwertsteuerlich gesehen keinesfalls einfacher geworden. Vielmehr lauern neue Fallstricke für Unternehmen.
Bei sog. innergemeinschaftlichen Reihengeschäften (vgl. § 3 Abs. 6a UStG und Abschnitt 3.14 UStAE), d. h. Transaktionen, bei denen eine Ware zwischen mindestens drei Parteien gehandelt wird und grenzüberschreit...