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Umsatzsteuer/Insolvenzrecht: Schuldbefreiende Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren
Leitsatz
Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren gem. § 24 Abs. 1 i.V. mit § 82 InsO schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, so dass keine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt.
Sachverhalt
Das Insolvenzgericht bestellte Mitte Juni 2016 den Kläger zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen des A (Insolvenzschuldner), der als natürliche Person eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübte. Verfügungen des Insolvenzschuldners waren nur mit Zustimmung des Klägers wirksam. Der Kläger wurde ermächtigt, Forderungen des Insolvenzschuldners auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Zudem sollte der Kläger das Unternehmen des Insolvenzschuldners bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmte, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.
Der Insolvenzschuldner verfügte über ein Girokonto bei der B-Bank. Auf diesem Konto wurden am eine Überweisung i. H. von 446,25 ...